Bischofsweisheit (von Klaus Schmitt)

Der

Fischer-

und

Schifferverein

Klingenberg

gründet

sich

auf

eine

alte

Zunft,

die

1737

vom

damaligen

Landesherren,

dem

Erzbischof

von

Mainz,

eine

neue

Ordnung

durch

eine

Verleihungsurkunde erhielt.

Neben den Regularien für den Gewerbebetrieb, zur internen Zunftordnung und der Amtsaufsicht

sorgte der Erzbischof auch für das Seelenheil der streitlustigen Zunftbrüder:

Da

offenbar

damals

schon

bekannt

war,

wie

es

auf

den

Versammlungen

des

Fischer-

und

Schiffervereins zu ging, war vom Erzbischof auch festgelegt:

6.

Keiner

soll

dem

andern

in

die

Rede

fallen,

unziemliche

Reden

sind

zu

lassen,

andernfalls

eine

Strafe

bis

2

fl

zu

erheben

ist.

Größere

Exzesse

bestraft

der

Beamte

zu

Klingenberg.

Die

Buße

fällt

der Landesherrschaft zu.

Es

gibt

dazu

auch

in

dem

späteren

Versammlungsprotokoll

von

1738

einen

gehorsamen

Beschluss

der Zunft nachzulesen:

Das

ist

einhellig

beschlossen

worden,

dass

bei

offener

Lade

(d.h.

während

des

Verlaufs

der

Versammlung) keiner den anderen duzen welle. Auf ein Maß Wein Straf.

Sicher

ein

lobenswerter

Ansatz,

um

Respekt

voreinander

zu

pflegen

und

exzessive

unziemliche

Reden

zu

unterdrücken.

Geholfen

hat

es

scheinbar

aber

nicht

so

recht.

In

vielen

der

Jahrtagsprotokolle

findet

man

Hinweise

auf

den

Stil

des

Hauses.

Die

raubeinige

Streitlustigkeit

der

Fischer

und

Schiffer

war

tatsächlich

eine

dokumentierte

Gegebenheit,

die

sich

sogar

als

erblich

erwies.

Peter Hering von Wörth soll wegen Scheltung Sebastian Weis von da zahlen 30 Kreuzer....

...oder

Mithin

Peter

Wetzelsberger,

Schiffbauer

zu

Wörth

wurde

wegen

Er

Jacob

Ludwig

in

Ahnsehung

der Bestender Schiffbauer Platz Einen Heringsdiebe geheißen, gestrafet worden umb 45 Kreuzer.

...oder

Peter

Hering

von

Wörth

und

David

Lutz

von

groß

Heubach,

welcher

Letzter

den

Hering

wegen

einigen

aus

der

Reußen

genommenen

Fischen

sogleich

einen

Dieb

gescholten,

sind

miteinander

dahin vereinigt worden, dass Georg David ahn ein Straf bezahlen soll 2 Gulden 26 Kreuzer.

...oder auch in Serie

Sodane

wurde

Anton

Boller

von

wegen

Scheltung

Mathes

Eichhorn

als

schuldig

ahngergüget

...15

Kreuzer

Sodane

Mathes

Eichhorn

von

wegen

Scheltung

Valentin

Ebert

30

Kreuzer

Item

Valentin

Ebert

...30

Kreuzer

Sondane

wurde

Sebastian

Weiß

von

Wörth

wegen

vorgegangener

Unflat

und

Scheltung

...30

Kreuzer

...oder auch mit Tätlichkeiten

In

Streiten

und

Schlagerey

dahir

zwischen

Wolfgang

Buß

Johan

Adam

Dechent

von

Wörth

dann

Johan

und

Conrad

Ebert

von

Clingenberg

wurde

erkannt,

daß

jeder

dere

zur

Straf

erlegen

solle

20

Kreuzer.

Mathes

Eichhorn

von

Clingenbeerg,

so

sich

darein

geschlagen

und

Johan

Ebert

auch

ahngegrifen ingleich 20 Kreuzer.

...und noch ein etwas komplizierter Fall:

.

..

als

Vorberedt

Berninger

defendirt

mit

worthen

das

Er

nichts

schuldig

wäre

masen

die

kayserliche Verordnung dergleichen aufhebet...

Es

wäre

viel

hin

und

her

geret

worden,

endlich

wäre

der

Zipfrich

fortgangen

unter

dem

Tor

zu

Wörth den Ars zeigen...

...

sie

berufen

sich

auf

ihre

Protokoll

und

articuln.

Ich

scheiße

aber

auf

ihre

articul,

das

kayserliche mandat helfe aber nichts...

...

Georg

Zipferich

gesteht

das

factum

ein,

nur

wolle

Er

erinnert

haben,

das

man

ihme

ein

Mülern

Esel gescholten.

Und

so

ist

es

lange

geblieben.

Man

kann

in

Klingenberg

heute

noch

bestätigen:

Bis

in

die

Mitte

des

20.

Jahrhunderts

war

der

Ton

im

Fischer-

und

Schifferverein

noch

immer

sehr

deftig

und

laut,

so

dass

die

Klingenberger

in

der

Hauptstráße

noch

hören

konnten,

wenn

unten

im

„Bären“

die

Fischer

ihren Jahrtag hatten.

Noch

heute

wird

die

erzbischöfliche

Auflage

zum

Kirchgang

am

Sonntag

nach

Nikolaus

eingehalten,

auch

bis

zum

Ende

der

Messe,

und

die

Standardpredigt

geht

immer

um

Johannes

den

Täufer

und

die

eindringliche

Aufforderung,

dass

man

sich

bessern

und

sich

ein

Zeichen

des

Friedens

geben

möge.

...

und

siehe,

es

hat

schon

ein

bisschen

geholfen.

Nach

so

vielen

Jahren.

Wenn

er es wüsste, der Erzbischof, er würde huldvoll, gütig und weise schmunzeln.

Klaus Schmitt

© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
Fischer- und Schifferverein  Klingenberg e. V.
historische Zunft-Truhe aus dem Jahr 1730
© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.

Bischofsweisheit (von Klaus

Schmitt)

Der

Fischer-

und

Schifferverein

Klingenberg

gründet

sich

auf

eine

alte

Zunft,

die

1737

vom

damaligen

Landesherren,

dem

Erzbischof

von

Mainz,

eine

neue

Ordnung

durch eine Verleihungsurkunde erhielt.

Neben den Regularien für den

Gewerbebetrieb, zur internen Zunftordnung

und der Amtsaufsicht sorgte der Erzbischof

auch für das Seelenheil der streitlustigen

Zunftbrüder:

Da

offenbar

damals

schon

bekannt

war,

wie

es

auf

den

Versammlungen

des

Fischer-

und

Schiffervereins

zu

ging,

war

vom

Erzbischof

auch festgelegt:

6.

Keiner

soll

dem

andern

in

die

Rede

fallen,

unziemliche

Reden

sind

zu

lassen,

andernfalls

eine

Strafe

bis

2

fl

zu

erheben

ist.

Größere

Exzesse

bestraft

der

Beamte

zu

Klingenberg.

Die

Buße

fällt

der

Landesherrschaft zu.

Es

gibt

dazu

auch

in

dem

späteren

Versammlungsprotokoll

von

1738

einen

gehorsamen

Beschluss

der

Zunft

nachzulesen:

Das

ist

einhellig

beschlossen

worden,

dass

bei

offener

Lade

(d.h.

während

des

Verlaufs

der

Versammlung)

keiner

den

anderen

duzen

welle. Auf ein Maß Wein Straf.

Sicher

ein

lobenswerter

Ansatz,

um

Respekt

voreinander

zu

pflegen

und

exzessive

unziemliche

Reden

zu

unterdrücken.

Geholfen

hat

es

scheinbar

aber

nicht

so

recht.

In

vielen

der

Jahrtagsprotokolle

findet

man

Hinweise

auf

den

Stil

des

Hauses.

Die

raubeinige

Streitlustigkeit

der

Fischer

und

Schiffer

war

tatsächlich

eine

dokumentierte

Gegebenheit,

die

sich

sogar

als

erblich

erwies.

Peter

Hering

von

Wörth

soll

wegen

Scheltung

Sebastian

Weis

von

da

zahlen

30

Kreuzer....

...oder

Mithin

Peter

Wetzelsberger,

Schiffbauer

zu

Wörth

wurde

wegen

Er

Jacob

Ludwig

in

Ahnsehung

der

Bestender

Schiffbauer

Platz

Einen

Heringsdiebe

geheißen,

gestrafet

worden umb 45 Kreuzer.

...oder

Peter

Hering

von

Wörth

und

David

Lutz

von

groß

Heubach,

welcher

Letzter

den

Hering

wegen

einigen

aus

der

Reußen

genommenen

Fischen

sogleich

einen

Dieb

gescholten,

sind

miteinander

dahin

vereinigt

worden,

dass

Georg

David

ahn

ein

Straf

bezahlen

soll

2

Gulden 26 Kreuzer.

...oder auch in Serie

Sodane

wurde

Anton

Boller

von

wegen

Scheltung

Mathes

Eichhorn

als

schuldig

ahngergüget ...15 Kreuzer

Sodane

Mathes

Eichhorn

von

wegen

Scheltung

Valentin

Ebert

30

Kreuzer

Item

Valentin Ebert ...30 Kreuzer

Sondane

wurde

Sebastian

Weiß

von

Wörth

wegen

vorgegangener

Unflat

und

Scheltung

...30 Kreuzer

...oder auch mit Tätlichkeiten

In

Streiten

und

Schlagerey

dahir

zwischen

Wolfgang

Buß

Johan

Adam

Dechent

von

Wörth

dann

Johan

und

Conrad

Ebert

von

Clingenberg

wurde

erkannt,

daß

jeder

dere

zur

Straf

erlegen

solle

20

Kreuzer.

Mathes

Eichhorn

von

Clingenbeerg,

so

sich

darein

geschlagen

und

Johan

Ebert

auch

ahngegrifen ingleich 20 Kreuzer.

...und noch ein etwas komplizierter Fall:

.

..

als

Vorberedt

Berninger

defendirt

mit

worthen

das

Er

nichts

schuldig

wäre

masen

die

kayserliche

Verordnung

dergleichen

aufhebet...

Es

wäre

viel

hin

und

her

geret

worden,

endlich

wäre

der

Zipfrich

fortgangen

unter

dem Tor zu Wörth den Ars zeigen...

...

sie

berufen

sich

auf

ihre

Protokoll

und

articuln.

Ich

scheiße

aber

auf

ihre

articul,

das kayserliche mandat helfe aber nichts...

...

Georg

Zipferich

gesteht

das

factum

ein,

nur

wolle

Er

erinnert

haben,

das

man

ihme

ein Mülern Esel gescholten.

Und

so

ist

es

lange

geblieben.

Man

kann

in

Klingenberg

heute

noch

bestätigen:

Bis

in

die

Mitte

des

20.

Jahrhunderts

war

der

Ton

im

Fischer-

und

Schifferverein

noch

immer

sehr

deftig

und

laut,

so

dass

die

Klingenberger

in

der

Hauptstráße

noch

hören

konnten,

wenn

unten

im

„Bären“

die

Fischer ihren Jahrtag hatten.

Noch

heute

wird

die

erzbischöfliche

Auflage

zum

Kirchgang

am

Sonntag

nach

Nikolaus

eingehalten,

auch

bis

zum

Ende

der

Messe,

und

die

Standardpredigt

geht

immer

um

Johannes

den

Täufer

und

die

eindringliche

Aufforderung,

dass

man

sich

bessern

und

sich

ein

Zeichen

des

Friedens

geben

möge.

...

und

siehe,

es

hat

schon

ein

bisschen

geholfen.

Nach

so

vielen

Jahren.

Wenn

er

es

wüsste,

der

Erzbischof,

er

würde

huldvoll,

gütig und weise schmunzeln.

Klaus Schmitt

historische Zunft-Truhe aus dem Jahr 1730
Fischer- und Schifferverein  Klingenberg e. V.