Geschichte

Der

Fischer-

und

Schifferverein

Klingenberg

am

Main

gründet sich auf eine alte Zunft.

Ihr

Ursprung

ist

nicht

dokumentiert,

aber

es

gibt

Hinweise

aus

der

Überlieferung

auf

eine

Existenz

im

Jahre

1711

und

auch

die

Vermutung,

dass

die

Zunft

bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts gegründet wurde.

Überliefertes Als Zunft (von althochdeutsch „zu ziemen“, also was sich ziemt, was ordentlich ist) bezeichnete man eine berufsständische Körperschaft zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegenüber der Obrigkeit, zunftfremder Gewerbetreibender und zur Ordnung der Zunftmitglieder untereinander. Zünfte entstanden im Mittelalter in Städten, also in durch Mauern geschützten Ansiedlungen, in denen durch Handwerk und Handel mit eigenen Einkünften und beginnender Selbstverwaltung die absolute Macht des Adels, der Klöster und Bischöfe allmählich geschwächt wurde. Dabei ergänzten die Zunftordnungen die hoheitliche Gesetzgebung rund um den Berufsstand. Zu den frühesten Zünften gehören die der Fischer. Ihr Handwerk war, ähnlich der Jagd, eigentlich ein Privileg des besitzenden Adels, doch anders als die Jagd, war Fischfang mit Mühe, Arbeit, Nässe und Kälte verbunden. Das ließ man vorzugsweise von ausgewählten Leuten aus dem Volk erledigen, gut geregelt allerdings durch eine Zunftordnung. Darin wurden Regeln zur Hege des Fischbestandes und zur Abwehr von Raubfischerei aufgestellt. Sie bestimmten auch Schonzeiten, Mindestmaße, Maschenweiten, erlaubte und verbotene Fanggeräte. Auch Regeln für den Umgang der Fischer untereinander, von der Ausbildung bis zur Witwenversorgung wurden festgelegt. Es sind zahlreiche Fischerzünfte am Main bekannt, deren Zunfturkunden aus den Jahren 1010 (Würzburg) bis 1635 (Lohr) stammen, auch aus kleineren und unbedeutenderen Städten als Klingenberg, das 1276 erstmals als „Bürgerstadt“ dokumentiert ist. Die Clingenburg, wohl vor 1190 errichtet, breitete ihre Flügelmauern schützend um die ersten Bürgerhäuser, machte sie zu einer Stadt, in der sich Zünfte etablieren konnten. Klingenberg wurde 1505 durch das Kurfürstentum Mainz erworben und erhielt einen Amtssitz im Range eines Vogtes, hier Keller genannt. In dieser Zeit sind in Klingenberg 8 oder 10 Zünfte bekannt. Es ist anzunehmen, dass auch eine Fischerzunft bestanden hat, wie in anderen Städten am Main. Diese müsste vor 1525 gegründet gewesen sein, denn später waren die Voraussetzungen dafür nicht besonders vorteilhaft. 1525 machte sich die Stadt „der beurischen uffrur anhengig und theylhafftig" , wofür sie beim Zusammenbruch des Aufstandes mit dem Entzug „aller irer privilegien, begnadigung, freyheit, auch ampt, gerichts und rats", bestraft wurde. Kardinal Albrecht von Brandenburg gab der Stadt zwar ihr Amt und Gericht wieder zurück, wandelte aber Klingenberg in eine obrigkeitlich regierte Stadt um. Mit der großen Stadtordnung Kardinal Albrechts vom 13. Juni 1527 wurde die innere Verfassung der Stadt festgelegt. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren: Gerichtsherr, „rechter natürlicher ober und herr" war der Erzbischof zu Mainz, dem „alle oberikheit, herlichkeit, gebott und verbott ... daselbst zusteen" und der „hohe und nidere ampt, gericht und rathe ... yeder Zeit besetzt und entsetzt.“ Gegen Ende des 16. Jahrhunderts ereignete sich das, was wir heute allgemein als die " kleine Eiszeit " bezeichnen, ein nicht unerheblicher Klimawandel, der eisige Winter und feuchte Sommer zur Folge hatte. Die daraus resultierenden Missernten wirkten sich brutal auf die Bevölkerung aus. Geringe Ernteerträge führten in ganz Europa zu lang anhaltenden Hungersnöten und schließlich zu einer Verarmung der Zivilbevölkerung. Dazu kam die Drangsal von Kriegen, Brandschatzung, Plünderung und die Pest. 1631 marschierten schwedische Truppen in Mainz ein und machten es bis 1634 zum Bestandteil des schwedischen Staates. Einquartierungen und hohe Kriegslasten bedrängten die Bürger in vielen Städten. Klingenberg wurde 1646 von den Schweden gänzlich ausgeplündert, sie trugen Mobilien, Lebensmittel und Wein davon. Ein Jahr später holten die Franzosen was noch übrig geblieben war und dann kamen die Kaiserlichen und wollten sogleich, was gerade wieder erwirtschaftet worden war. Kein Wunder dass das Wirtschaftsleben in Stadt und Land am Boden lag, dass die Menschen keine Lust mehr hatten, Aufträge anzunehmen, Erträge zu erwirtschaften. Es liegen die Felder unbestellt, öd und wüst. Für Wörth und die Fischweide zu Klingenberg, Bannwasser und Fischweide zu Erlenbach finden sich keine Interessenten mehr. Dazu kam die Geißel der Pest. Sie forderte hier vor allem 1630 bis 1635 ihre Opfer. In der Sterbematrikel von 1635 ist in Klingenberg vermerkt, dass die Hälfte der Einwohner an der Pest zugrunde gegangen ist, und dass die Namen der Toten nicht aufgeschrieben worden sind. In all diesen sorgenvollen Jahren des 16. und 17. Jahrhunderts kamen auch die Dokumentationen im bürgerlichen Bereich weitgehend zum Erliegen. Erst nach dem 30-jährigen Krieg etablieren sich Administration und Verwaltung langsam wieder wie es war und wie es sich gehörte. Damit konsolidierte sich das Gewerbe und auch Zünfte wurden reaktiviert. Mit dem Recht von 1527 übertrug das Mainzer Domkapitel 1693 das Lehen zu Klingenberg an den kurfürstlichen Geheimen Rat und Kanzler Augustin Maximilian von Mairhofen. Nach dessen Tod erfolgte 1706 die Belehnung seines ältesten Sohnes Franz Wilhelm mit den Mainzer Lehen. Franz Wilhelm von Mairhofen war von 1701 bis 1735 Mainzer Hofrat und mainzischer Amtmann zu Klingenberg. In dieser Stellung war er bei vielerlei Konflikten und Streitigkeiten tätig: Jagdstreitigkeiten mit den benachbarten Adeligen; Konflikte mit Köhlern, die das Wild vertrieben; Auseinandersetzungen mit Waldarbeitern, die beim Holztriften in den Spessartbächen die Fische vertrieben usw. Es ist anzunehmen, dass in dieser Zeit die Fischer- und Schifferzunft eine neue Ordnung erhielt, was die überlieferte, aber nicht dokumentierte Gründung von 1711 erklärte. Die auf das Amt Klingenberg beschränkte Ordnung im Gewerbe war allerdings nicht von befriedigender Wirkung. Es gab damals in Klingenberg viele Einwohner, die von der Schifffahrt lebten, also Schiffe besaßen oder als Schiffer auf diesen arbeiteten. Transportiert wurden hauptsächlich Holz, Steine, Sand, Kohle, Getreide, Zucker und Stückgut. Die ortsansässigen Fischer verdienten ihr Geld mit dem Verkauf ihrer Fische auf dem Frankfurter Fischmarkt. So musste sich dieses „ungebunden auf dem Main schwimmende Gewerbe“ zwangsläufig mit leicht übergreifenden Konkurrenten aus anderen Gemeinden auseinander setzen. Es gab massiv Anlass zu Beschwerden, die von den Schiffern und Fischern unterthänigst in Mainz zu erkennen gegeben wurden. Dies führte dann 1737 zu einem Machtwort des Erzbischofs, der eine neue Ordnung durch eine Verleihungsurkunde herstellte. Wir Philipp Carl von Gottes Gnaden, des Heiligen Stuhles zu-Maintz Erzbischof des Heiligen Römischen Reiches durch Germanien Ertzkanzler und Churfürst etz. Urkunden und Bekennen hiermit, .....Erstlich wollen wir, daß alle und jieder in unserem Ambt Klingenberg wohnhafter Fischer und Schiffer, wann er von Eltern her ehelich geboren, oder behörig legitimiert worden und sich bishero wohlverhalten, in dieser neue Zunft sich einverleiben zu lassen schuldig, wiedrigenfalls ihnen sie seyen einheimisch oder fremdes einige Ladung zu nehmen, bei empfindlicher Straf und Verlust des Garns und Schelchs erlaubt sein sollte...(vollständiger Text siehe rechts im Bild). Es existierte damals also bereits eine Fischer- und Schiffer-Zunft, die nun mit einer neuen, strengen Ordnung ausgestattet wurde. Diese neue Ordnung regelte neben dem internen berufsständischen und sozialen Zusammenleben der Zunftmitglieder auch die Aufsicht durch den Klingenberger Amtmann, sowie die sachlichen Bedingungen zum Recht auf Fischfang und Schifffahrt und die Strafen bei frevelhaftem Missbrauch. Eine besondere Bedeutung kommt der Verleihung dieser neuen Zunftordnung von 1737 zu, denn mit ihr hat Kurfürst Philipp Carl zu Mainz den Fischern und Schiffern im Amte Klingenberg ihre Fischrechte bestätigt. Mit der Proklamation des Königreichs Bayern im Jahre 1806 war die Landesherrschaft des Mainzer Erzbischofs beendet. Es war dies eine Folge der napoleonischen Eroberungskriege mit der Durchsetzung der Errungenschaften der Französischen Revolution. Zu diesen gehörte auch u. a. die Proklamation der Gewerbefreiheit. So drängten im Laufe des 19. Jh. die Behörden in den deutschen Staaten sukzessive zur Zulassung anderer Gewerbetreibender aber auch als Freimeister (nicht der Zünfte angeschlossene Meister) und nötigten die Zünfte sich auf die Regelungen ihrer inneren Organisation zu beschränken. Bayern verfügte 1868 die Aufhebung des Zunftwesens. Den neuen Ideen zur Gewerbefreiheit angepasst, hat sich die Zunft der Fischer und Schiffer des Amtes Klingenberg ab dem Jahre 1829 als Fischer- und Schifferverein organisiert, hat dabei die Regularien und die Fischrechte der alten Zunft weiter gewahrt, die Steuern und Gebühren regelmäßig bezahlt, die Fischerei ständig und ohne Unterbrechung ausgeübt und ist somit im Besitze ihres Fischrechtes geblieben. Nachdem die Zunftordnung vom Jahre 1737 veraltet war, wurden 1907 zeitgemäße Statuten aufgestellt, um den ursprünglichen Auftrag der Staatsautorität weiter zu erfüllen. Damit der Verein nach einem neuen Vereinsrecht rechtsfähig wurde und ins Vereinsregister eintragen werden konnte, war im Jahre 1929 eine Revision der Statuten notwendig geworden. Die Bewahrung der Fischrechte wurde mit einer endgerichtlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29. Oktober 1931 in Würdigung des vorgelegten Urkundenmaterials und zur Vermeidung von Wiederholungen bestätigt, und es wurde entschieden, dass die bis dahin ausgeübten Fischereirechte laut den Anordnungen der Zunftordnung durch den Erzbischof Philipp Karl von Mainz vom 9. August 1737 den Zunftgenossen in rechtswirksamer Weise verbleiben. Das Recht erstreckt sich auf den ganzen damaligen Amtsgerichtsbezirk Klingenberg. Nach der Feststellung des Finanzamts Amorbach in einer Entscheidung vom 27. Juli 1954 stehen dem rechtsmittelführenden Fischer- und Schifferverein Klingenberg Fischrechte über 273,151 ha Wasserfläche zu. Seit der Verfassung der Satzung von 1907 und ihrer Revision 1929 hatten sich in über 80 Jahren gravierende Änderungen in der Gewerbesituation der Fischer und Schiffer, in der allgemeinen Sozialgesetzgebung und im Vereinsrecht eingestellt. So ist es dann 2002 notwendig geworden, mit einer 2. Revision eine moderne wie auch zukunftsorientierte Satzung zu beschließen. Gewahrt wurde dabei das ursprüngliche, elementare Anliegen an eine Fischerzunft wie es sich ausdrückt im §2: §2 Zweck des Vereins ist die Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen in der Fischerei bzw. der Schifffahrt, der fachlichen Eignung der Mitglieder zur Hege des Fischbestandes und zur Beachtung des damit verbundenen Naturschutzes, sowie der Wahrung des von den Vorfahren ererbten Fischrechtes und Vereinsvermögens.
© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
Urkunde größer: klick hier Text der Urkunde: klick hier
Fischer- und Schifferverein  Klingenberg e. V.
historische Zunft-Truhe von 1730
Zunft- Fahne Vorderseite: “Fischer- und Schifferverein Klingenberg”
Zunft- Fahne Rückseite: “Bei Sturm und Wetter ist Gott unser Retter”
Brückeneinweihung, 29. Juni 1949
Hochwasser in Klingenberg 1920
Text der Verleihungsurkunde: hier
Verleihungsurkunde
1737 Bestätigung der Zunft und Machtwort des Erzbischofs Philipp Carl von Gottes Gnaden, der eine neue Ordnung durch eine Verleihungsurkunde herstellte.
Mitglieder mit Zunft- Fahne
1911 Netzetrocknen in Klingenberg
lesen Sie dazu Bischofsweisheit(von Klaus Schmitt)
Geschichte Der Fischer- und Schifferverein Klingenberg am Main gründet sich auf eine alte Zunft.  Ihr Ursprung ist nicht dokumentiert, aber es gibt Hinweise aus der Überlieferung auf eine Existenz im Jahre 1711 und auch die Vermutung, dass die Zunft bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts gegründet wurde.   Überliefertes Als Zunft (von althochdeutsch „zu ziemen“, also was sich ziemt, was ordentlich ist) bezeichnete man eine berufsständische Körperschaft zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegenüber der Obrigkeit, zunftfremder Gewerbetreibender und zur Ordnung der Zunftmitglieder untereinander. Zünfte entstanden im Mittelalter in Städten, also in durch Mauern geschützten Ansiedlungen, in denen durch Handwerk und Handel mit eigenen Einkünften und beginnender Selbstverwaltung die absolute Macht des Adels, der Klöster und Bischöfe allmählich geschwächt wurde. Dabei ergänzten die Zunftordnungen die hoheitliche Gesetzgebung rund um den Berufsstand. Zu den frühesten Zünften gehören die der Fischer. Ihr Handwerk war, ähnlich der Jagd, eigentlich ein Privileg des besitzenden Adels, doch anders als die Jagd, war Fischfang mit Mühe, Arbeit, Nässe und Kälte verbunden. Das ließ man vorzugsweise von ausgewählten Leuten aus dem Volk erledigen, gut geregelt allerdings durch eine Zunftordnung. Darin wurden Regeln zur Hege des Fischbestandes und zur Abwehr von Raubfischerei aufgestellt. Sie bestimmten auch Schonzeiten, Mindestmaße, Maschenweiten, erlaubte und verbotene Fanggeräte. Auch Regeln für den Umgang der Fischer untereinander, von der Ausbildung bis zur Witwenversorgung wurden festgelegt.  Es sind zahlreiche Fischerzünfte am Main bekannt, deren Zunfturkunden aus den Jahren 1010 (Würzburg) bis 1635 (Lohr) stammen, auch aus kleineren und unbedeutenderen Städten als Klingenberg, das 1276 erstmals als „Bürgerstadt“ dokumentiert ist. Die Clingenburg, wohl vor 1190 errichtet, breitete ihre Flügelmauern schützend um die ersten Bürgerhäuser, machte sie zu einer Stadt, in der sich Zünfte etablieren konnten. Klingenberg wurde 1505 durch das Kurfürstentum Mainz erworben und erhielt einen Amtssitz im Range eines Vogtes, hier Keller genannt. In dieser Zeit sind in Klingenberg 8 oder 10 Zünfte bekannt. Es ist anzunehmen, dass auch eine Fischerzunft bestanden hat, wie in anderen Städten am Main. Diese müsste vor 1525 gegründet gewesen sein, denn später waren die Voraussetzungen dafür nicht besonders vorteilhaft. 1525 machte sich die Stadt „der beurischen uffrur anhengig und theylhafftig" , wofür sie beim Zusammenbruch des Aufstandes mit dem Entzug „aller irer privilegien, begnadigung, freyheit, auch ampt, gerichts und rats", bestraft wurde. Kardinal Albrecht von Brandenburg gab der Stadt zwar ihr Amt und Gericht wieder zurück, wandelte aber Klingenberg in eine obrigkeitlich regierte Stadt um. Mit der großen Stadtordnung Kardinal Albrechts vom 13. Juni 1527 wurde die innere Verfassung der Stadt festgelegt. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren: Gerichtsherr, „rechter natürlicher ober und herr" war der Erzbischof zu Mainz, dem „alle oberikheit, herlichkeit, gebott und verbott ... daselbst zusteen" und der „hohe und nidere ampt, gericht und rathe ... yeder Zeit besetzt und entsetzt.“  Gegen Ende des 16. Jahrhunderts ereignete sich das, was wir heute allgemein als die " kleine Eiszeit " bezeichnen, ein nicht unerheblicher Klimawandel, der eisige Winter und feuchte Sommer zur Folge hatte. Die daraus resultierenden Missernten wirkten sich brutal auf die Bevölkerung aus. Geringe Ernteerträge führten in ganz Europa zu lang anhaltenden Hungersnöten und schließlich zu einer Verarmung der Zivilbevölkerung. Dazu kam die Drangsal von Kriegen, Brandschatzung, Plünderung und die Pest. 1631 marschierten schwedische Truppen in Mainz ein und machten es bis 1634 zum Bestandteil des schwedischen Staates. Einquartierungen und hohe Kriegslasten bedrängten die Bürger in vielen Städten.  Klingenberg wurde 1646 von den Schweden gänzlich ausgeplündert, sie trugen Mobilien, Lebensmittel und Wein davon. Ein Jahr später holten die Franzosen was noch übrig geblieben war und dann kamen die Kaiserlichen und wollten sogleich, was gerade wieder erwirtschaftet worden war.  Kein Wunder dass das Wirtschaftsleben in Stadt und Land am Boden lag, dass die Menschen keine Lust mehr hatten, Aufträge anzunehmen, Erträge zu erwirtschaften. Es liegen die Felder unbestellt, öd und wüst. Für Wörth und die Fischweide zu Klingenberg, Bannwasser und Fischweide zu Erlenbach finden sich keine Interessenten mehr.  Dazu kam die Geißel der Pest. Sie forderte hier vor allem 1630 bis 1635 ihre Opfer. In der Sterbematrikel von 1635 ist in Klingenberg vermerkt, dass die Hälfte der Einwohner an der Pest zugrunde gegangen ist, und dass die Namen der Toten nicht aufgeschrieben worden sind.  In all diesen sorgenvollen Jahren des 16. und 17. Jahrhunderts kamen auch die Dokumentationen im bürgerlichen Bereich weitgehend zum Erliegen. Erst nach dem 30-jährigen Krieg etablieren sich Administration und Verwaltung langsam wieder wie es war und wie es sich gehörte. Damit konsolidierte sich das Gewerbe und auch Zünfte wurden reaktiviert.  Mit dem Recht von 1527 übertrug das Mainzer Domkapitel 1693 das Lehen zu Klingenberg an den kurfürstlichen Geheimen Rat und Kanzler Augustin Maximilian von Mairhofen. Nach dessen Tod erfolgte 1706 die Belehnung seines ältesten Sohnes Franz Wilhelm mit den Mainzer Lehen. Franz Wilhelm von Mairhofen war von 1701 bis 1735 Mainzer Hofrat und mainzischer Amtmann zu Klingenberg. In dieser Stellung war er bei vielerlei Konflikten und Streitigkeiten tätig: Jagdstreitigkeiten mit den benachbarten Adeligen; Konflikte mit Köhlern, die das Wild vertrieben; Auseinandersetzungen mit Waldarbeitern, die beim Holztriften in den Spessartbächen die Fische vertrieben usw. Es ist anzunehmen, dass in dieser Zeit die Fischer- und Schifferzunft eine neue Ordnung erhielt, was die überlieferte, aber nicht dokumentierte Gründung von 1711 erklärte. Die auf das Amt Klingenberg beschränkte Ordnung im Gewerbe war allerdings nicht von befriedigender Wirkung. Es gab damals in Klingenberg viele Einwohner, die von der Schifffahrt lebten, also Schiffe besaßen oder als Schiffer auf diesen arbeiteten. Transportiert wurden hauptsächlich Holz, Steine, Sand, Kohle, Getreide, Zucker und Stückgut. Die ortsansässigen Fischer verdienten ihr Geld mit dem Verkauf ihrer Fische auf dem Frankfurter Fischmarkt. So musste sich dieses „ungebunden auf dem Main schwimmende Gewerbe“ zwangsläufig mit leicht übergreifenden Konkurrenten aus anderen Gemeinden auseinander setzen. Es gab massiv Anlass zu Beschwerden, die von den Schiffern und Fischern unterthänigst in Mainz zu erkennen gegeben wurden. Dies führte dann 1737 zu einem Machtwort des Erzbischofs, der eine neue Ordnung durch eine Verleihungsurkunde herstellte.  Wir Philipp Carl von Gottes Gnaden, des Heiligen Stuhles zu-Maintz Erzbischof des Heiligen Römischen Reiches durch Germanien Ertzkanzler und Churfürst etz. Urkunden und Bekennen hiermit, .....Erstlich wollen wir, daß alle und jieder in unserem Ambt Klingenberg wohnhafter Fischer und Schiffer, wann er von Eltern her ehelich geboren, oder behörig legitimiert worden und sich bishero wohlverhalten, in dieser neue Zunft sich einverleiben zu lassen schuldig, wiedrigenfalls ihnen sie seyen einheimisch oder fremdes einige Ladung zu nehmen, bei empfindlicher Straf und Verlust des Garns und Schelchs erlaubt sein sollte...(vollständiger Text siehe rechts im Bild).  Es existierte damals also bereits eine Fischer- und Schiffer-Zunft, die nun mit einer neuen, strengen Ordnung ausgestattet wurde.  Diese neue Ordnung regelte neben dem internen berufsständischen und sozialen Zusammenleben der Zunftmitglieder auch die Aufsicht durch den Klingenberger Amtmann, sowie die sachlichen Bedingungen zum Recht auf Fischfang und Schifffahrt und die Strafen bei frevelhaftem Missbrauch. Eine besondere Bedeutung kommt der Verleihung dieser neuen Zunftordnung von 1737 zu, denn mit ihr hat Kurfürst Philipp Carl zu Mainz den Fischern und Schiffern im Amte Klingenberg ihre Fischrechte bestätigt.  Mit der Proklamation des Königreichs Bayern im Jahre 1806 war die Landesherrschaft des Mainzer Erzbischofs beendet. Es war dies eine Folge der napoleonischen Eroberungskriege mit der Durchsetzung der Errungenschaften der Französischen Revolution. Zu diesen gehörte auch u. a. die Proklamation der Gewerbefreiheit. So drängten im Laufe des 19. Jh. die Behörden in den deutschen Staaten sukzessive zur Zulassung anderer Gewerbetreibender aber auch als Freimeister (nicht der Zünfte angeschlossene Meister) und nötigten die Zünfte sich auf die Regelungen ihrer inneren Organisation zu beschränken. Bayern verfügte 1868 die Aufhebung des Zunftwesens.  Den neuen Ideen zur Gewerbefreiheit angepasst, hat sich die Zunft der Fischer und Schiffer des Amtes Klingenberg ab dem Jahre 1829 als Fischer- und Schifferverein organisiert, hat dabei die Regularien und die Fischrechte der alten Zunft weiter gewahrt, die Steuern und Gebühren regelmäßig bezahlt, die Fischerei ständig und ohne Unterbrechung ausgeübt und ist somit im Besitze ihres Fischrechtes geblieben. Nachdem die Zunftordnung vom Jahre 1737 veraltet war, wurden 1907 zeitgemäße Statuten aufgestellt, um den ursprünglichen Auftrag der Staatsautorität weiter zu erfüllen. Damit der Verein nach einem neuen Vereinsrecht rechtsfähig wurde und ins Vereinsregister eintragen werden konnte, war im Jahre 1929 eine Revision der Statuten notwendig geworden. Die Bewahrung der Fischrechte wurde mit einer endgerichtlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29. Oktober 1931 in Würdigung des vorgelegten Urkundenmaterials und zur Vermeidung von Wiederholungen bestätigt, und es wurde entschieden, dass die bis dahin ausgeübten Fischereirechte laut den Anordnungen der Zunftordnung durch den Erzbischof Philipp Karl von Mainz vom 9. August 1737 den Zunftgenossen in rechtswirksamer Weise verbleiben. Das Recht erstreckt sich auf den ganzen damaligen Amtsgerichtsbezirk Klingenberg. Nach der Feststellung des Finanzamts Amorbach in einer Entscheidung vom 27. Juli 1954 stehen dem rechtsmittelführenden Fischer- und Schifferverein Klingenberg Fischrechte über 273,151 ha Wasserfläche zu. Seit der Verfassung der Satzung von 1907 und ihrer Revision 1929 hatten sich in über 80 Jahren gravierende Änderungen in der Gewerbesituation der Fischer und Schiffer, in der allgemeinen Sozialgesetzgebung und im Vereinsrecht eingestellt. So ist es dann 2002 notwendig geworden, mit einer 2. Revision eine moderne wie auch zukunftsorientierte Satzung zu beschließen. Gewahrt wurde dabei das ursprüngliche, elementare Anliegen an eine Fischerzunft wie es sich ausdrückt im §2:  §2 Zweck des Vereins ist die Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen in der Fischerei bzw. der Schifffahrt, der fachlichen Eignung der Mitglieder zur Hege des Fischbestandes und zur Beachtung des damit verbundenen Naturschutzes, sowie der Wahrung des von den Vorfahren ererbten Fischrechtes und Vereinsvermögens. Fischer- und Schifferverein  Klingenberg e. V.
© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
lesen Sie dazu Bischofsweisheit(von Klaus Schmitt)
historische Zunft-Truhe von 1730       Zunft- Fahne Vorderseite: “Fischer- und Schifferverein Klingenberg”       Zunft- Fahne Rückseite: “Bei Sturm und Wetter ist Gott unser Retter”       Text der Verleihungsurkunde: hier  Brückeneinweihung, 29. Juni 1949  Hochwasser in Klingenberg 1920 Mitglieder mit Zunft- Fahne  1911 Netzetrocknen in Klingenberg Urkunde größer: 	klick hier  Text der Urkunde: 	klick hier      Verleihungsurkunde  1737 Bestätigung der Zunft und Machtwort des Erzbischofs  Philipp  Carl  von  Gottes  Gnaden, der eine neue Ordnung durch eine Verleihungsurkunde herstellte.